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Bundeseinheitlicher SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard

Arbeitsschutz=Gesundheitsschutz: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht Mindeststandards

Für Arbeit in Corona-Pandemie-Zeiten braucht es – neben den grundsätzlichen Arbeitsschutzregelungen – zusätzliche und verbindliche Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz. KURZ: Arbeitsschutz ist GESUNDHEITSschutz.

Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2020 veröffentlichten bundeseinheitlich verbindlichen SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzvorkehrungen tragen Sie als Arbeitgeber.

Größtenteils werden Ihnen die erlassenen Maßnahmen vertraut vorkommen und bereits Anwendung finden.

Anderes bedarf neuer Betrachtung und der konkreten Spezifizierung wie Anpassung an Ihre betriebliche Praxis.

Als Ihr Ansprechpartner der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden wir Sie dabei bestmöglich begleiten.

Ihr GUV OL 

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