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BetrSichV 2015

Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung

Am 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten.

Ein zentrales Element ist nach wie vor die Gefährdungsbeurteilung, die jetzt zusätzlich dem demografischen Wandel und den daraus resultierenden Anforderungen zu ergonomischen, alters- und alternsgerechten Anforderungen sowie den möglichen psychischen Fehlbelastungen, Rechnung trägt. Gleichzeitig bringt die konzeptionell und strukturell neu gestaltete BetrSichV, insbesondere den Arbeitgebern von „Klein- und Mittelständischen Unternehmen“ (KMU), eine Erleichterung in der Anwendung der Arbeitsschutzregeln bei den Arbeitsmitteln.

Die hieraus resultierenden Maßnahmen besprechen Sie bitte mit den leitenden Führungskräften Ihrer Einrichtungen.

Unterstützung erfahren Sie durch Ihren Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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