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Sich und andere schützen: Hinweise für den Schulweg in Corona-Zeiten

Wie lässt sich der Schul- bzw. Nach-Hause-Weg möglichst sicher und gesund bewältigen?

Um das SARS-CoV-2- Infektionsschutzrisiko unter den gegebenen Umständen wie z.B. teils überfüllte Schulbusse, möglichst gering zu halten, gibt der GUV OL, als Träger der Schülerunfallversicherung, folgende Hinweise...

Für alle Formen der Fortbewegung auf dem Schul – wie Nachhauseweg gilt: möglichst die Allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten (siehe auchNiedersächsische Corona-Verordnung), d.h.

  • Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten – auch im Hol- und Bringbereich vor der Schule; falls dies nicht möglich ist: Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Kind/er möglichst von einer Bezugsperson zur Schule begleiten (falls Begleitung erforderlich ist) lassen oder feste Gruppen bilden.
  • Auf die Einhaltung der Niesetikette achten. Benutzte Taschentücher direkt entsorgen. Hände möglichst aus dem Gesicht fern halten.
  • Gründlich Händewaschen beim Eintreffen in der Schule oder Zuhause.

Unterwegs mit dem…

…ÖPNV

  • Hinweise und Verhaltensregeln der regionalen Verkehrsgesellschaften beachten.
  • Fahrzeiten außerhalb der bekannten Hauptnutzungszeiten wählen, d.h. wäre es ggf. möglich, früher zur Schule bzw. später zurück nach Hause zu fahren?
  • Mund-Nase-Bedeckung tragen (ab dem 7. Lebensjahr und falls keine ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, siehe Nds. Corona-Verordnung, § 2 Absatz 3), auch an Haltestellen
  • Gedränge beim Ein- und Aussteigen meiden.
  • Bevorzugt Sitzplätze einnehmen; möglichst nicht von Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen oder –stehen; bei Doppelsitzen/-bänken möglichst einen Sitzplatz freilassen.
  • Essen und Trinken sowie das Telefonieren im Bus unterlassen.

…PKW
Das Kind direkt mit dem Auto zur Schule zu fahren, vermag für viele Erziehungsberechtigte die vermeintlich sichere Alternative zu sein.Die Fahrt mit dem Elterntaxi, führt jedoch zu den Hol- und Bringzeiten zu starkem Verkehrsaufkommen und erhöht das Unfallrisiko für alle Beteiligten beträchtlich.

  • Ist ein Verzicht aufs Auto nicht möglich, eingerichtete Kurzparkplätze, sogenannte Kiss & Ride-Zonen nutzen oder weit(er) entfernt von der Schule halten, um die Verkehrssituation zu entzerren.

Die gesunde Alternative – zu Fuß oder mit dem Fahrrad bzw. Roller unterwegs.

Auch in Corona-Pandemiezeiten gilt: Mit jedem eigens zurückgelegten Meter werden Morgenmuffel munter(er), die Kinder bewegen sich, erleben ihre Umwelt aktiv und lernen selbst Verantwortung im Straßenverkehr zu übernehmen.

insbesondere für Eltern jüngerer Kinder gilt: Schulweg rechtzeitig üben und begleiten, bis die Kinder mögliche Gefahren erkennen und souverän meistern können

Hinweise für die Nutzung von E-Rollern  beachten. 

Was passiert, wenn etwas passiert…

„Im Falle eines Unfalls besteht für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schul- wie Nachhauseweg – unabhängig von der Art des Fortbewegungsmittels und ob ein Bus überfüllt ist oder nicht – gesetzlicher Unfallversicherungsschutz“, so Michael May, Geschäftsführer des GUV OL.

„Grundsätzlich sind Stehplätze im Schulbus zulässig. Die Anzahl der Sitz und Stehplätze muss im Fahrzeug ausgewiesen sein. Werden Fahrgäste in einem Bus stehend befördert, darf eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden, egal ob innerorts- oder außerorts“ so May.

PRESSEMITTEILUNG

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