Sprungnavigation Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Schnuppern, fühlen, horchen

Zu Weihnachten sicheres Spielzeug verschenken

Weihnachten naht und damit die schöne Aufgabe, passende Geschenke zu finden.

Schnuppern, fühlen, horchen

Zu Weihnachten sicheres Spielzeug verschenken

Oldenburg, im November 2016

Weihnachten naht und damit die mehr oder weniger schöne Aufgabe, passende Geschenke zu finden. Kinderspielzeug zum Beispiel. Die Auswahl ist riesig, doch bei genauerem Hinsehen wird klar: Sicherheit ist dabei keine Selbstverständlichkeit. Es gibt zwar die EU-Spielzeugrichtlinie, es gibt das CE- und das GS-Zeichen, dennoch schaffen es immer wieder Spielzeuge mit Gefahrenquellen auf den deutschen Markt. Die klassische Spielzeugbahn aus Holz etwa, vor der sich Teile lösen, an denen ein Kleinkind ersticken kann, wenn es sie in den Mund nimmt. 

„Schnuppern, fühlen und horchen“, rät daher Michael May, Geschäftsführer des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Oldenburg Eltern, die beim Kauf von Spielzeug auf Nummer sicher gehen wollen.

Schnuppern, fühlen, horchen

Ein starker Geruch nach „Chemie“ weist oft auf eine hohe Schadstoffbelastung hin und sollte daher nicht den Weg ins Kinderzimmer finden. Spielzeuge aus weichem Kunststoff, zum Beispiel biegsame Puppen oder aufblasbares Spielzeug, können mit Weichmachern oder Schwermetallen wie Blei oder Cadmium belastet und damit ein Gesundheitsrisiko sein.

Beim Fühl-Test offenbaren sich spitze Ecken und scharfe Kanten ebenso wie Holzsplitter oder die besagten Kleinteile mit dem Risiko des Erstickens für Kleinkinder. Besonders brisant sind verschluckte Magneten. Sie können sich im Körper gegenseitig anziehen und dabei schwere bis tödliche Verletzungen verursachen. Nicht umsonst muss Magnetspielzeug einen deutlich sichtbaren Warnhinweis tragen. Spielzeuge mit langen Ketten oder Schnüren sollten wegen der Strangulationsgefahr als Geschenke zumindest für Babys und Kleinkinder tabu sein.

Kaum zu unterschätzen ist der Faktor Lärm. Untersuchungen haben gezeigt, dass Kinderhandys, klingende Kuscheltiere und Spielzeugpistolen geltende Grenzwerte überschreiten. Und da Kinder das Spielzeug oft direkt ans Ohr halten, kann ihr empfindliches Gehör dauerhaft geschädigt werden.

Stationären Handel bevorzugen

Wer Spielzeug vorab in die Hände nimmt und ausprobieren kann, erkennt dabei riskante Produkte sofort und kann sie wieder ins Regal stellen. Möglich ist dies eher im stationären Handel mit konkretem Ansprechpartner als bei online-Käufen. So oder so sollten Spielzeug-Käufer Altersbeschränkungen und Hinweise beachten wie „Nicht für Kinder unter 36 Monaten“ oder „Kleinteile können verschluckt werden“.

Beim GUV OL sind rund 172.000 Schul- und Kindergartenkinder unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist kostenfrei. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Schülerunfallversicherung gibt es unter www.guv-oldenburg.de.

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation:
Michael May, Geschäftsführer, Tel: 0441 / 7 79 09 – 21. Mail: michael.mayguv-oldenburg.de

back-to-top