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NEU - Ihre Unternehmensnummer 2023

Ihre bisherige Mitgliedsnummer wird ersetzt: zum 1. Januar 2023 gilt die bundeweit einheitliche Unternehmensnummer. Mehr erfahren Sie hier...

Alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossen-
schaft oder Unfallkasse sind, erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer.
Das betrifft auch Kommunen und Gemeinden.
Die Unternehmensnummer ersetzt die bisherige Mitgliedsnummer. Was ist der Zweck dieser neuen Identifizierung? 
Michael May, Geschäftsführer des GUV Oldenburg, informiert.
Weitere Informationen inklusive Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier (bitte klicken). 

 1. Herr May, warum wird die neue Unternehmensnummer eingeführt?
Ab dem Jahr 2023 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen über ein digitales Konto abfragen können. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Die Interaktion soll künftig schneller, effizienter und nutzer-freundlicher ablaufen.
Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist in diesen Prozess eingebunden. Die einheitliche Unternehmensnummer löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, also auch beim GUV OL, ab.

2. Welche Vorteile hat das neue Nummernsystem für die Mitgliedsunternehmen bzw. -organisationen?
Die Umstellung auf die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen den Mitgliedern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen.
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin erhält bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine bundesweit einheitliche Unternehmernummer, sobald die Unfallversicherung über das erste Unternehmen einer Rechtsperson Kenntnis erlangt.
Sie ist Teil der Unternehmensnummer auf die ich später, näher eingehen werde.
Die Unternehmernummer wird einmalig an eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft vergeben und gilt ab Vergabe dauerhaft. Die Nummer bleibt auch bei Beendigung und Wiederaufnahme des Unternehmens oder einem Wechsel der Zugehörigkeit zu einem anderen Unfallversicherungsträger erhalten. So wird die Übersichtlichkeit verbessert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, das Zentrale Unternehmerverzeichnis zukünftig mit anderen Registern zu verknüpfen. Bürokratiekosten sinken, weil die Entgeltabrechnungsprogramme auf Seiten der Unternehmen künftig nicht mehr unterschiedlich definierte Mitgliedsnummernformate bedienen müssen.

3. Wie sieht die neue Unternehmensnummer aus?
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Sie kennzeichnet den Unternehmer / die Unternehmerin in Verbindung mit dem betriebenen Unternehmen. Die ersten 12 Ziffern bilden die Unternehmernummer. Sie kennzeichnet wie schon beschriebenen den Unternehmer oder die Unternehmerin.
Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer bzw. Unternehmerin betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.                  
                                                           AUFBAU DER UNTERNEHMENSNUMMER - Beschreibung

Zusammen bilden die Unternehmernummer und das Kennzeichnen für das Unternehmen die Unternehmensnummer (UNR.S). 

4. Die Unternehmensnummer löst die Mitgliedsnummer ab.
Wie sieht der Übergang aus?

Die Umstellung erfolgt automatisch vor dem 1. Januar 2023. Unternehmen benötigen die neue Unternehmensnummer zwingend, um zum Beispiel die UV-Jahresmeldung oder Lohnnachweise zu übermitteln. Unsere Mitgliedsbetriebe wurden vom GUV OL Anfang Oktober 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert.
Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer ist die Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Betriebe und Organisationen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Präventionsleistungen, Beitragsangelegenheiten oder Entgeltnachweise zuordnen zu können.

5. Was müssen Ihre Mitgliedsunternehmen bzw. -organisationen tun?
Sie nutzen einfach die neue Unternehmensnummer an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer. Unternehmen mit Beschäftigten müssen die neue Nummer insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden. Sobald sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, empfehlen wir, die Inhalte aufmerksam zu prüfen. Sollten Sie mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

6. Wohin können sich Mitgliedsunternehmen bzw. -organisationen wenden, wenn etwas nicht geklappt hat?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Heine,
Tel. 0441 - 77 909 34, E-Mail: birgit.heine(at)guv-oldenburg.de

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