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Lieber gleich zum D-Arzt / D-Ärztin

In letzter Zeit kam beim GUV Oldenburg immer wieder die Frage auf, warum eine durchgangsärztliche Untersuchung notwendig ist. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt nach einem Arbeits-/Schulunfall oder Wegeunfall mit allen geeigneten Mitteln für eine umfassende Heilbehandlung und Rehabilitation ihrer Versicherten. Eines ihrer Verfahren ist das Durchgangsarztverfahren.

Lieber gleich zum D-Arzt / D-Ärztin

 

In letzter Zeit kam beim GUV Oldenburg immer wieder die Frage auf, warum eine durchgangsärztliche Untersuchung notwendig ist. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt nach einem Arbeits-/Schulunfall oder Wegeunfall mit allen geeigneten Mitteln für eine umfassende Heilbehandlung und Rehabilitation ihrer Versicherten. Eines ihrer Verfahren ist das Durchgangsarztverfahren.

 

Warum zum D-Arzt oder zur D-Ärztin nach einem Arbeits-/Schulunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über ein eigenes mehrstufiges Heilverfahren. Im Fall eines Arbeits-/Schul- oder Wegeunfalls kommt sie für alle Kosten des Behandlungs- und Rehaverfahrens auf und zahlt bei andauernder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % eine Rente.

Die Steuerung des Heilverfahrens über D-Ärzte und eigene Unfall- und Rehakliniken soll dazu beitragen, die Behandlung der Versicherten zu optimieren. Denn das Ziel ist, die Betroffenen möglichst rasch wieder in den Arbeits- bzw. Schulprozess zu integrieren.

Der Hausarzt darf selbstverständlich die Akutversorgung übernehmen. Eine durchgangsärztliche Untersuchung ist erforderlich, wenn die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht und die unfallbedingte Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche andauert. Die Aufgabe der D-Ärztin/des D-Arztes ist dann zu entscheiden, ob die Weiterbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder eine besondere Heilbehandlung nötig erscheint.

 

Und wie finde ich einen D-Arzt oder eine D-Ärztin in meiner Nähe?

 

Zum Beispiel auf der Homepage der DGUV unter

http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d-arzt-verfahren/index.jsp

oder sie setzen sich mit unserem Verband in Verbindung.


Bundesweit gibt es etwas 3.800 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige D-Ärztinnen und D-Ärzte.

Für Ihre Rückfragen zu dieser Presseinformation:

Henning Wolff, Leiter der Reha- und Entschädigungsabteilung, Tel: 0441 / 7 79 09 - 31; 

Fax: 0441 / 2 49 28 55 - 31.

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