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Infektionsschutz durch OP- oder FFP2-Masken – aufs Tragen kommt es an…

GUV OL gibt Hinweise zu OP- und FFP2-Masken

Sicher und gesund arbeiten und unterwegs sein – das gilt zu jeder Zeit, derzeit besonders und verschärft durch die gestrigen Beschlüsse von Bundeskanzlerin und den Länderchefinnen und Länderchefs: durch das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske. 

Richtig anwenden und tragen
Die OP-Maske (Mund-Nase-Schutz=MNS) dient v.a. dem Schutz der Mitmenschen, da sie die Abgabe von Tröpfchen und Spritzern beim Sprechen, Husten und Niesen der tragenden Person reduziert.
Sie kann ohne Anleitung verwendet werden, wobei eine Anleitung zu Handhabung und Gebrauchsdauer zu empfehlen ist.
Die Prüfung gem. EN14683 und Zertifizierung des MNS erfolgen durch den Hersteller.
Tragedauer: zwei Stunden (bei mittelschwerer körperlicher Arbeit) bzw. drei Stunden (bei leichter körperlicher Arbeit) mit anschließender Erholungszeit (=Ablegen des MNS) von 30 Minuten.

Atemschutzmasken der Klasse FFP2 schützen die, die sie tragen; sie fallen deshalb in die Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) im Arbeitsbereich. Sie unterliegen strengen Zulassungs- und Überwachsungsanforderungen und besonderen Nutzungsregeln wie einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung und einer Unterweisung zur richtigen Handhabung durch den Arbeitgeber.
Tragedauer und Erholungspausen werden – wie auch beim MNS – in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung geregelt.
Tragedauer*: 75 Minuten (bei mittelschwerer körperlicher Arbeit).                                              

*partikelfiltrierende Halbmasken ohne Ausatemventil

Bei der aktuellen Anwendung von FFP2-Masken zur Infektionsprävention gilt:

  • Gebrauchsanleitung lesen – also einfordern, falls nicht vorhanden – und beachten, um eine optimale Schutzwirkung zu erreichen.
  • Dichtsitz prüfen: Die Maske sollte eng am Gesicht anliegen. Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie können dies beeinträchtigen. Ein einfacher Test hilft: wird beim Luftholen die Maske an das Gesicht angesogen, sitzt die Maske richtig.
  • Auf Hygiene achten: Masken mit der Kennzeichnung FFP2 R sind wiederverwendbar. Wie lange und wie oft, ist vom Umgang mit der Maske abhängig; dabei auf größtmögliche Hygiene achten, d.h. Maske auf- und absetzen, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und nach dem Einsatz gut belüftet aufbewahren, dann ist eine wiederholte kurzzeitige Benutzung für mehrere Tage möglich.

Original oder Fälschung? Maske ohne Makel. 
Fünf Kriterien, die das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf einem Plakat visualisiert hat, helfen, die normkonform geprüfte Atemschutzmaske vom FFP-Typ von einer Fälschung zu unterscheiden. Das Plakat ist hier verfügbar.

„Bei allen zu berücksichtigenden Besonderheiten gilt vor allem eins: Man muss die Maske tragen, um Infektionen vermeiden und Leben retten zu können“, resümiert Michael May, Geschäftsführer des GUV OL.

PM Infektionsschutz durch OP-Masken oder FFP2-Masken – aufs Tragen kommt es an…

Kontakt:
Johanna Verse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0441 7790937
E-Mail: johanna.verse@guv-oldenburg.de

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