Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert:
Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden geändert und enthalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“ verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. SCHUFA).
Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher.
Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen.
Wichtig:
- Beantworten Sie diese Schreiben nicht.
- Kommen Sie der genannten Zahlungsaufforderung in keinem Fall nach.
- Wenden Sie sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte.
Hintergrund:
Im Frühjahr 2025 versendeten Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Die Mails enthielten Anschreiben und Rechnung und richteten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe.
Die Betreffzeile lautete:
„Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
oder auch
„Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“.
Darin wurden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.
Kontakt:
Johanna Verse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0441 7790937
E-mail: johanna.verse(at)guv-oldenburg.de