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Text: UKFHB - Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung besteht aus den gewählten Organen Vertreterversammlung und Vorstand. Ferner existieren besondere Ausschüsse. Die ehrenamtlichen Organe sind paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden satzungsgemäß jährlich.

Neben der Vertreterversammlung und dem Vorstand der Selbstverwaltung hat der Verband ein weiteres Organ, den hauptamtlichen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer und sein Vertreter werden durch die Vertreterversammlung gewählt.


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Quelle: Selbstverwaltung
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[Stand: 18.05.2012, 12:01 Uhr]